Fachbegriffe sind oft nur schwer zu verstehen. Im Glossar des Suchthilfe-Coaching werden diese leicht und verständlich erklärt.

Die Begriffe Abhängigkeit und Sucht werden umgangssprachlich oft gleichbedeutend
verwendet. Abhängigkeit bedeutet, dass man nicht mehr ohne das Suchtmittel (Alkohol,
Drogen, Medikamente) leben kann oder einen zwanghaften Drang verspürt, Drogen
einzunehmen, zu konsumieren.

In der Fachsprache spricht man vom “Abhängigkeitssyndrom”. Gekennzeichnet ist es
durch eine Anzahl von seelischen und körperlichen Erscheinungen, wie beispielsweise
diese Symptome:

  + Steigerung der Dosis
  + Entzugserscheinungen.

Eine wiederholte Einnahme psychotroper Substanzen führt dazu, dass Abhängigkeit entwickelt wird. („Psychotrop“ bedeutet, dass die eingenommenen Stoffe das Bewusstsein und die Seele verändern.)

Abhängig im Sinne einer Krankheit kann man auch von bestimmten Verhaltensweisen wie z.B. maßlosem Computerspielen oder Glücksspielen werden.

Abhängigkeit ist als Krankheit anerkannt. Renten- und Krankenversicherungen
übernehmen die Behandlungskosten im Rahmen einer sog. Medizin.Rehabilitation.

ADHS ist eine Abkürzung für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung. Es handelt sich dabei um ein wiederkehrendes Muster von auffälligen Verhaltensweisen in drei Bereichen.

Diese so genannten Kernsymptome der ADHS sind:

  + Unaufmerksamkeit (eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, eingeschränkte Daueraufmerksamkeit, erhöhte Ablenkbarkeit)

  + Hyperaktivität (allgemeine motorische Unruhe)

  + Impulsivität (mangelnde kognitive/emotionale Impulskontrolle)

Man spricht nur dann von ADHS, “Zappelphilipp”, wenn die Auffälligkeiten über das hinausgehen, was durch Alter und Entwicklungsstand eines Kindes oder Jugendlichen erklärbar ist. Außerdem muss eine starke psychosoziale Beeinträchtigung in mehreren Lebensbereichen vorliegen– zum Beispiel in der Familie und in der Schule. Darüber hinaus spricht man erst von der Diagnose ADHS, wenn sie schon im Vorschulalter beobachtet werden konnten, dies wird durch Testungen festgestellt.

Eine Behandlung ist erforderlich und eine Linderung der Symptome durch Medikamente und spezielle Therapien ist möglich.

Die medizinischen Begriffe „Alkoholembryopathie“ oder „Fetales Alkoholsyndrom“ (FAS) meinen die Schädigung eines Kindes, die vorgeburtlich entstanden sind, da dessen Mutter in ihrer Schwangerschaft Alkohol getrunken hat.

Abhängig von Reifestadium, Alkoholmenge und individueller Veranlagung kommt es beim Embryo zu teilweise schwersten körperlichen und geistigen Entwicklungsschädigungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Diese Kinder haben oftmals eine ähnliche Gesichtsform.

Borderline” bedeutet auf englisch Grenzlinie oder Grenzgebiet. Der Begriff wurde
gewählt, da die Erkrankung ursprünglich in den Zwischenbereich zwischen einer seelischen Erkrankung (Psychose) und einer seelischen Gesundheitsstörung (Neurose) beziehungsweise Verhaltensstörung eingeordnet wurde. Inzwischen ist sie als eigenes Krankheitsbild anerkannt.

Der Beginn der Erkrankung liegt zumeist in der Pubertät oder im frühen Erwachsenenalter. Auffallend bei Betroffenen sind massive innere Schwankungen. Diese können sich im Selbstbild zeigen, in intensiven und häufig wechselnden Beziehungen, in der eigenen Gefühlslage. Diese kann unvermittelt zwischen Leere, Verzweiflung, Wut wechseln. Die Betroffenen sind den Gefühlsausbrüchen ausgeliefert.

Möglichkeiten der Behandlung sind Gesprächstherapie und Medikamente. Unerkannte oder unbehandelte Störungen werden leider oft mit Drogenkonsum selbst behandelt, dies verdeckt manchmal die darunterliegende Krankheit zeitweise. Schwere der Störung nimmt oftmals zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr ab.

Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln. So werden in Deutschland die Arzneimittel und Stoffe benannt, die „zentral“, also auf Gehirn- oder Rückenmarksebene, wirken. Aufgrund ihres Abhängigkeits-, Missbrauchs- und
Nebenwirkungs-Potentials werden sie staatlich stark reguliert und kontrolliert.

Welche Stoffe unter das Gesetz fallen, ist in den Anlagen des Gesetzes aufgeführt:

  + Anlage 1: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel –Handel und Abgabe verboten.

  + Anlage 2: Verkehrsfähig, aber nicht Verschreibungsfähig – Handel erlaubt, Abgabe verboten.

  + Anlage 3: Verkehrsfähig und Verschreibungsfähig, Handel und Abgabe erlaubt.

Burnout ist eine körperliche, gefühlsmäßige und seelische Erschöpfung, die als Folge einer beruflichen Überlastung eintritt oder einer massiv mangelhaften Selbstfürsorge entspringt. Das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Entspannung ist gestört. Als Folge kämpfen Betroffene anfangs mit Schlaflosigkeit, Niedergeschlagenheit, Gereiztheit und Konzentrationsstörungen. Werden diese Hinweise nicht beachtet, entsteht ein Teufelskreis, sie können sich bis zum Nachlassen der geistigen Leistungsfähigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigern. Oftmals zeigen sich depressive Störungen (Antriebslosigkeit, Kraftlosigkeit, kein Interesse mehr an der Umwelt, Rückzug vom Partner und  Freunden, Hobbys).

Im Zusammenhang mit einer Abhängigkeitserkrankung wird unter Co-Abhängigkeit
verstanden, dass neben der abhängigen Person noch weitere Personen, insbesondere die Angehörigen, (auch Freunde und Arbeitskollegen) in die Abhängigkeit verwickelt sind. Doch als Konzept ist “Co-Abhängigkeit” umstritten und noch nicht einheitlich definiert.

“Co-Abhängigkeit” umschreibt ein Verhalten beispielsweise von Angehörigen oder nahen Bezugspersonen, das dazu beiträgt, Symptome einer Suchterkrankung herunterzuspielen oder zu bagatellisieren:

  + z.B. Bezahlen sie suchtbedingte Schulden
  + Entschuldigen suchtbedingtes Verhalten oder reden Konsequenzen klein.

Angehörige sind „Mitbetroffene” leiden oft unter Schuld- und Schamgefühlen und tun alles, um den Schein zu wahren, weil sie selbst stark verzweifelt sind. Doch das beschriebene Verhalten stützt eher die Betroffenen dabei, weiter mit der Sucht zu leben, als von ihr loszukommen. Am Ende bestimmt das Verhalten des/der Abhängigen das Leben der Angehörigen so stark mit, dass diese oftmals selbst fachliche (psychologische) Hilfe brauchen.

Depression ist eine seelische Erkrankung, die mit körperlichen Störungen einhergeht. Das können zum Beispiel Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Antriebslosigkeit und Verdauungsstörungen sein. Merkmale sind auch ein geringes Selbstvertrauen, Wertlosigkeits- und Unterlegenheitsgefühle. Das eigene Leben scheint nichts mehr wert zu sein. Die Krankheit entsteht oft, wenn mehrere äußere und innere Ereignisse zusammenkommen, Auslöser wie Arbeitslosigkeit, geringes Selbstwertgefühl, Trennung des Partners und eine chronische Erkrankung. Eine Veranlagung zur Depression kann auch erblich bedingt sein. Bei anhaltender Niedergeschlagenheit ist es ratsam, den Hausarzt aufzusuchen und zur Abklärung einen Psychotherapeuten oder Psychiater zu konsultieren.

Weil sich die Toleranz des Körpers verändert, brauchen Süchtige mit der Zeit immer mehr von dem Stoff um die gleiche, die gewohnte Wirkung des Suchtmittels zu erzielen. Das Auftreten von Entzugserscheinungen bei Nichteinnahme sind Zeichen, dass eine körperliche Abhängigkeit eingetreten ist.

Drogen sind Stoffe, Substanzen, die zu einem Rauschzustand führen können, bzw. dazu eingesetzt werden, um einen Rauschzustand zu erzeugen. Sie sind Bewusstseinserweiternd und Verändern die Wahrnehmung bereits während der Einnahme, aber auch noch später. Es gibt legale und illegale Drogen. Nikotin, Alkohol und Cannabis sind die weltweit verbreitetsten Drogen.

Die Entgiftung/der Entzug ist eine Reaktion des Körpers auf massiven Mangel an Drogen. Ebenso wird die Behandlung im Krankenhaus so benannt. Eine Entgiftungsmaßnahme ist das erste Entwöhnen des Körpers von der Substanz. Ein Beginn der Suchtbehandlung bei körperlicher Abhängigkeit startet immer mit der Entgiftungsmaßnahme. Die Behandlung eliminiert das Suchtmittel aus dem Körper.

Unter Entwöhnung versteht man die ambulante, teilstationäre oder stationäre Behandlung suchtkranker Patienten. In der Fachsprache spricht man von medizinischer Rehabilitation.

Die Entwöhnungsbehandlung berücksichtigt medizinisch-therapeutische wie auch seelische und soziale Gesichtspunkte von Abhängigkeitserkrankungen. Im Zentrum der Behandlung stehen die Auseinandersetzung und der Umgang mit der Krankheit wie auch das Zurückfinden in den Lebensalltag.

Die Entwöhnungsbehandlung kann von der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder der Sozialhilfe finanziert werden und wir klassisch in einer Suchtrehabilitationsklinik durchgeführt, ggf. kann sie auch ambulant durchgeführt werden wenn die ärztliche Begleitung sichergestellt ist.

An Ess-Störungen leiden immer mehr junge Menschen, betroffen sind nicht nur Mädchen und (junge) Frauen, sondern zunehmend auch Jungen und junge Männer. Die häufigsten Diagnosen lauten:

  + Anorexia Nervosa (Magersucht)

  + Bulimia Nervosa (Ess-Brech-Sucht)

  + Binge Eating Störung (Ess-Sucht mit regelmäßigen Heißhungeranfällen)

Ess-Störungen können viele Ursachen haben. Dazu gehören biologische und  persönlichkeitsbedingte Faktoren, gesellschaftliche und familiäre Einflüsse. Oft ist eine Ess-Störung der Versuch, seelische Belastungssituationen zu lösen.

Ess-Störungen beginnen meist schleichend, Jugendliche sind da häufig in der Pubertät. Oft dauert es lange, bis Angehörige die ersten Anzeichen wahrnehmen. Betroffene grenzen sich durch ihr Essverhalten nach und nach aus, verstecken ihre Krankheit lange Zeit. Der Verlauf kann in einer völligen sozialen Isolation enden, aus der ein Ausweg alleine sehr schwer fällt. Eine begleitende therapeutische Unterstützung ist in den meisten Fällen notwendig, um die Krankheit zu überwinden. Im Extremfall besteht die Gefahr zu versterben.

Die Behandlung und stationäre medizinische Rehabilitation abhängigkeitskranker Patienten finden in speziellen Fach- oder Rehabilitationskliniken für Suchtkranke statt.

Verhaltensbezogene Abhängigkeiten, wie z.B. Glücksspiel-Sucht, werden inzwischen auch in psychosomatischen Fach- oder Rehakliniken behandelt.

Konsumräume werden umgangssprachlich Fixerstube, Gassenstube oder Druckraum genannt. Sie bieten die Möglichkeit für einen risiko-geminderten Gebrauch von Heroin oder Kokain, z.B. durch die Bereitstellung von sterilem Spritzbesteck. Hierdurch wird das Risiko ausgeschaltet, dass gebrauchte Spritzen Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder HIV übertragen.

Wer unter Drogen Auto fährt, muss seinen Führerschein abgeben. Zu diesen Drogen
gehören: Cannabisprodukte, Heroin, Kokain, Opiate, LSD, Extasy, Amphetamine (Speed). Bei Alkohol gelten die gesetzlichen Grenzen (0,5 Promille, bei Fahranfängern 0,0 Promille).

Durch freiwillige gemeinnützige Arbeit können Verurteilte, die mittellos sind und dies nachweisen, ihre Geldstrafe tilgen. Sie können so auch der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, die fällig wird, wenn sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können. Damit werden zum einen die negativen Folgen einer Haftstrafe vermieden, zum anderen schafft diese Möglichkeit mehr (Bestrafungs-)Gerechtigkeit für finanziell schlechter gestellte Verurteilte.

Die Regelungen zur gemeinnützigen Arbeit (“Schwitzen statt Sitzen”) legt jedes
Bundesland eigenständig fest. Gemeinnützige Arbeit wird nicht automatisch angeordnet. Wer seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss bei der Vollstreckungsbehörde vielmehr einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit stellen. Für einen Tagessatz müssen je nach Bundesland zwischen drei und acht Stunden Arbeit geleistet werden.

Der Grad der Behinderung wird durch einen Arzt festgestellt. Er untersucht den Menschen und prüft, wie groß die Beeinträchtigungen sind. Ab einem Grad der Behinderung von 50 (wird in % geregelt) spricht man von Schwerbehinderung. Wer so eingestuft wird, hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Damit sind beispielsweise bestimmte Rechte wie ein besonderer Kündigungsschutz verbunden.

Niederschwellige Hilfen sind auf die unmittelbare Reduzierung der mit dem
Substanzkonsum verbundenen Risiken gerichtet. Es geht darum, Verschlimmerung zu verhindern („harm reduction“).

Gleichzeitig werden vorhandene Fähigkeiten der Betroffenen gefördert und stabilisiert, ohne dass sie unmittelbar zur Substanzmittel-Freiheit beitragen müssen. Man muss also nicht abstinent sein, um solche Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Mögliche Angebote für die Begleitung in dieser Phase sind: Kontaktläden, in denen drogenabhängige Menschen duschen, reden, Tee trinken, frühstücken können. Auch der Tausch von gebrauchten gegen sterile Spritzen oder das Konsumieren von Drogen in sogenannten Konsumräumen bzw. Fixerstuben fällt unter diese Art von Hilfen (siehe: Fixerstube/Konsumraum).

Solche niederschwellige Hilfsangebote werden auch unter dem Begriff Safer Use
zusammengefasst.

Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen Menschen mit Behinderung, wenn es um die Suche und den Erhalt eines Arbeitsplatzes geht. Sie beraten aber auch Arbeitgeber, die Unterstützung bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes benötigen. Dabei geht es unter anderem darum, über die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, des Integrationsamtes und der Reha-Träger zu informieren. Der Integrationsfachdienst begleitet auch die Maßnahmen dieser Kostenträger.

Als junger Volljähriger wird nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) definiert „wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“.

Unter Komorbidität versteht die Medizin eine oder mehrere Störungen oder Erkrankungen, die zu einer Grunderkrankung (z.B. Sucht) hinzukommen.

Ein Beispiel ist die Alkoholabhängigkeit eines an einer Psychose erkrankten Patienten. Die Suchterkrankung plus (!) die psychische Erkrankung können sich gegenseitig verstärken – das erschwert eine Therapie und erfordert eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte, Diagnosestellung.

Unter Kontrollverlust versteht die Suchthilfe nicht nur das einmalige Verlieren der
Kontrolle. Gemeint ist hier ein Stadium der Erkrankung, in dem der Abhängige die
Konsumeinnahme (Menge) grundsätzlich nicht mehr kontrollieren kann, es „entgleist“ ihm.

Gesetzliche Rentenversicherung (DRV) oder gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind in den meisten Fällen die zuständigen Leistungsträger für eine Therapiebehandlung an einer Suchtberatungsstelle oder in einer Fachklinik.

Liegen die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür aber nicht vor, dann muss der Träger der Sozialhilfe eintreten.

Menschen mit Legasthenie haben große Probleme gehörte Wörter richtig aufzuschreiben und geschriebene Wörter richtig zu lesen. Sie lesen sehr langsam und betonen Worte falsch. Beim Schreiben vertauschen sie die Reihenfolge von Buchstaben oder lassen Buchstaben aus. Dabei sind die Betroffenen nicht weniger intelligent als Personen ohne Legasthenie.

Die Ursachen sind genetisch bedingt oder basieren auf Schädigungen des Kindes während Schwangerschaft und Geburt. Erziehung und soziales Umfeld haben keine Auswirkung auf die Entstehung einer Legasthenie.

Je früher eine Legasthenie erkannt und gefördert wird, desto besser können die Probleme ausgeglichen oder sogar ganz behoben werden. Wird bei einem Kind eine Legasthenie festgestellt und attestiert, sollte dies bei der Bewertung und Benotung im Zeugnis berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zu einer dauerhaften Legasthenie können vor allem Schüler kurzzeitige Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben. Ursachen für diese sogenannte Lese-Rechtschreibschwäche können beispielsweise soziale Probleme, seelische Belastungen oder eine Erkrankung sein.

Ein Verdacht auf LRS sollte beispielsweise durch einen Arzt für Kinder- und
Jugendpsychiatrie abgeklärt werden. Anhand der Diagnose kann das Kind dann in
Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern individuell gefördert werden.

Die Mehrfachabhängigkeit (Polytoxikomanie) meint die gleichzeitige Abhängigkeit von mindestens zwei oder mehreren Stoffen, zum Beispiel chemischen Substanzen aus verschiedenen pharmakologischen Gruppen wie etwa Alkohol und Kokain. Oder das gleichzeitige Vorliegen von substanzbezogenen und verhaltensbezogenen Abhängigkeiten, etwa Medikamente und Glücksspiel.

Wer unter Einfluss von Suchtmitteln (Alkohol, Drogen) seine Fahrerlaubnis verliert, muss sich unter bestimmten Umständen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Die MPU liefert eine Prognose über das zukünftige Verhalten im Straßenverkehr.

In Informations- und Motivationskursen zur Vorbereitung der MPU, die von
Verkehrspsychologen und Suchtberatungsstellen angeboten werden, lernen alkohol- und suchtmittel-auffällige Verkehrsteilnehmer, ihre Suchtgefährdung richtig einzuschätzen. Sie überdenken und verändern ihre Einstellungen. Das Ergebnis fließt in die Entscheidung über die weitere Fahrerlaubnis ein.

Nachsorge ist ein Angebot der Suchthilfe im Anschluss an eine  Entwöhnungsbehandlung (medizinische Rehabilitation Suchtkranker), um den Behandlungserfolg zu sichern.

Die Patienten werden unterstützt, ein suchtmittelfreies Leben zu führen und das Erlernte im Alltag umzusetzen.

siehe verhaltensbezogene Abhängigkeit

Viele chronisch Suchterkrankte sind auch obdachlos. Die Notschlafstelle ist ein Angebot, das man ohne Anmeldung und Formalitäten nutzen kann. Neben dem Schlafplatz gibt es Duschen, Waschmaschinen, teilweise medizinische Betreuung und Gesprächsangebote.

Unter Online-Beratung versteht man die Beratung über einen Anbieter/ Plattform im Internet. Dabei kann es sich um Mail- oder Chatberatung oder auch um Beratung in Foren handeln. Studien und Erfahrungen z.B. aus der Praxis der Online-Beratung der Caritas zeigen, dass die Beratungskontakte im Internet emotional intensiv sind. Ratsuchende beschreiben häufig, dass sie über Problembereiche kommunizieren, die sie am Telefon niemandem anvertrauen würden.

Grundsätzlich können Ratsuchende bei der Online-Beratung auch anonym bleiben. Die Beratung ist vertraulich und häufig durch die Eingabe eines Passworts geschützt.

Neben der Online-Beratung haben Ratsuchende die Möglichkeit, die Beratung als
persönliches Gespräch in einer Beratungsstelle fortzusetzen.

Eine Persönlichkeitsstörung liegt vor, wenn eine Person länger anhaltend unangemessene Verhaltensweisen zeigt, die von der gesellschaftlichen Erwartung abweichen. Die Verhaltensweisen äußern sich im Denken, Fühlen, Handeln, in der Wahrnehmung und im Umgang mit anderen Menschen. Dadurch wird der Alltag des Betroffenen sowie der von Familie, Freunden und Kollegen stark beeinträchtigt.

Die Ursachensuche gestaltet sich oft schwierig. Experten gehen davon aus, dass ein Zusammenspiel von familiären, sozialen und genetischen Faktoren eine
Persönlichkeitsstörung auslösen kann. Die Verhaltensweisen entwickeln sich oft schon in der Kindheit und im Jugendalter, können allerdings erst ab dem 18. Lebensjahr sicher diagnostiziert werden und bleiben über längere Zeit bestehen.

Mit Hilfe einer Psychotherapie können die Symptome abgemildert werden. Oft wird eine Persönlichkeitsstörung begleitend mit Medikamenten behandelt.

(griech., Seelenheilkunde) ist ein Fachgebiet der Medizin, das sich mit dem Erkennen und Behandeln seelischer Erkrankungen beschäftigt. Der Ausdruck wird auch als Kurzform für psychiatrische Klinik (ZfP ; Zentrum für Psychiatrie) verwendet, ein spezielles Krankenhaus für seelische Störungen und Erkrankungen. Der medizinische Fachausdruck für seelische Erkrankung ist “Psychose”, der entsprechend zuständige Arzt ist ein Psychiater. Zu diesen Erkrankungen gehören z.B. die Schizophrenie, die Borderline-Störung und einige Erscheinungsformen der schweren Depression.

Übersetzt aus dem Griechischen bedeutet der Begriff “kranke Seele”. Er bezeichnet eine schwere seelische Erkrankung oder Störung, die mit Medikamenten (Psychopharmaka) behandelt werden muss. Manchmal ist auch der Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik notwendig. Manche Psychosen haben eine organische Ursache wie zum Beispiel eine Hirnerkrankung oder eine Hirnverletzung (nach Unfall oder nach einer Vollnarkose), oder sie werden durch Drogenkonsum ausgelöst (Cannabis, Amphetamine, Heroin, LSD, Alkohol). Bei Erkrankungen ohne organische Ursache sind die Auslöser noch nicht eindeutig erforscht. Vermutet wird ein Zusammenkommen von seelischen Verletzungen in
früher Kindheit und massivem Stress in der aktuellen Lebenssituation. Zu den Psychosen gehören die Schizophrenie, manche Formen der schweren Depression und die Borderline-Störung. Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen wie die sozialpsychiatrischen Dienste der Caritas z.B. bieten Angehörigen und Betroffenen Hilfe.

Resozialisierungsfonds vergeben Bankbürgschaften und Darlehen für ehemalige
Straffällige, damit diese ihre Schulden bezahlen können. Diese Fonds sind von einigen Ländern in Form von Stiftungen eingerichtet.

 

Die Schweigepflicht im engeren Sinn dient unmittelbar dem Schutz der Privatsphäre, des persönlichen Lebensbereichs einer Person, die bei Angehörigen helfender Berufe Rat und Hilfe gesucht hat.

Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeuten, Pfarrer und Sozialarbeiter unterliegen der
beruflichen Pflicht zur Nicht-Weitergabe personenbezogener/ persönlicher Informationen, die ihnen von ihren Patienten oder Klienten oder über diese anvertraut worden sind.

Menschen mit Behinderung sind Experten in eigener Sache. Doch oft wird ihnen das Recht und die Fähigkeit abgesprochen, selbst für sich zu entscheiden. Der Gesetzgeber sieht das anders. Er will, dass alle Menschen selbst über ihr Leben bestimmen und am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können (Bundesteilhabegesetz). Behinderte Menschen benötigen dazu in manchen Punkten eine besondere Unterstützung. Wie die aussehen kann, steht im
Sozialgesetzbuch IX. Darin ist zum Beispiel auch das persönliche Budget festgeschrieben, mit dem behinderte Menschen selbst entscheiden können, wer ihnen wann und in welchem Umfang hilft.

Eine Straftat liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:

  + Die Tat muss im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat
beschrieben und mit Strafe bedroht sein

  + Der/Die Täter(in) muss bei vollem Bewusstsein, also schuldhaft gehandelt haben. Er/ Sie muss fähig sein, das Unrecht der Tat einzusehen (siehe “Schuldfähigkeit”)

  + Die Handlung muss ohne Rechtfertigungsgründe (wie etwa Notwehr) erfolgt sein

Sieht ein Gericht es als wahrscheinlich an, dass ein(e) Täter(in) auch nach verbüßter
Freiheitsstrafe extrem gefährlich für andere Menschen ist, verhängt es eine
Sicherungsverwahrung. Das bedeutet in der Regel, dass er/sie auch nach Verbüßung der Haftstrafe dauerhaft in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht ist.

Mit einer Therapie soll eine körperliche oder seelische, oder geistige Krankheit geheilt oder deren Auswirkungen gelindert werden. Meist wird die von Ärzten, Physiotherapeuten, Psychologen oder anderen Therapeuten durchgeführt. Sie wird ambulant in einer Praxis oder im Rahmen einer Krankenhausbehandlung erbracht.

Straftäter(innen) mit einem Suchtproblem stecken oft in einem Teufelskreis. Sie begehen Straftaten um sich Suchtmittel zu beschaffen, werden erwischt, verurteilt und landen im Gefängnis.

Um den Betroffenen einen Ausstieg aus der Sucht und damit auch aus der Kriminalität zu ermöglichen, können sie unter bestimmten Bedingungen statt der Verbüßung der gesamten Haftstrafe eine Therapie wahrnehmen. Dies wird möglich, wenn das Gericht zustimmt und die Kostenübernahme geklärt ist.

Bei der Untersuchungshaft (U-Haft) wird ein Beschuldigte bereits vor der Verhandlung in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Das soll sicherstellen, dass er/sie zur Hauptverhandlung erscheint.

Voraussetzung für die U-Haft sind ein dringender Tatverdacht sowie Flucht- und
Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.

Wiederholung meint das erneute Begehen einer Straftat, Verdunkelung das Verschwindenlassen von Beweisen oder das Beeinflussen/Bedrohen von z. B. Zeugen.

Hohe Mauern, Stacheldraht, Überwachungskameras und verriegelte Türen prägen den geschlossenen Vollzug. Das soll die Gefangenen an der Flucht hindern.

Im offenen Vollzug gibt es nur geringe oder keine Sicherungsvorkehrungen gegen Flucht. Das Leben ist den Alltagsbedingungen in Freiheit angeglichen. Der/die Gefangene kann tagsüber einer “normalen” Arbeit nachgehen und kehrt abends in die Justizvollzugsanstalt zurück.

Der offene Vollzug bietet die größte Erfolgsaussicht, straffällig gewordene Menschen
wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Straftäter(innen) können unter bestimmten Umständen vorzeitig entlassen werden. Dies ist mit bestimmten Auflagen und/oder Weisungen verbunden.

Üblich sind die vorzeitige Entlassung auf Bewährung und die “Therapie statt Strafe”.

Zuchtmittel ist die Bezeichnung für bestimmte Maßnahmen im Jugendstrafrecht. Sie werden verhängt, wenn zwar eine Jugendstrafe nicht angemessen wäre, Erziehungsmaßregeln aber nicht ausreichen.

Zuchtmittel sind: Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest. Jugendarrest ist das härteste Zuchtmittel, er wird als Freizeit-, Kurzzeit- und Dauerarrest verhängt.